GARANTIE-ANMELDUNG

Herzlichen Dank, dass Sie sich für eine Flöte von mir entschieden haben! Sie wurde unter höchsten Qualitätsansprüchen für Sie gebaut und eingehend geprüft. Für den Fall, dass dennoch Mängel auftreten, lesen Sie bitte die nachstehenden Erläuterungen dazu gründlich durch und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Garantie, Gewährleistung, Kulanz?

Diese Begriffe werden im Alltag häufig vermischt, sind rechtlich aber keineswegs gleich zu setzen.


Derzeitige Gesetzeslage

In der zur Zeit gültigen Rechtslage gibt es nur eine 2-jährige Gewährleistungsfrist ab Kauf (Umgangssprachlich: Garantie). Dabei gilt für Sie als Kunde, dass innerhalb der ersten 6 Monate bei einem „Mangel“ davon ausgegangen wird, dass er schon beim Kauf vorhanden war. Die restlichen 1,5 Jahre allerdings müssen Sie als Kunde beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.  

 

Unser Angebot an Sie

Eine Garantie ist i. d. R. ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und darf das o. g. gesetzlich verankerte Gewährleistungsrecht nicht einschränken. Wir bieten Ihnen bei Registrierung Ihrer Flöte eine 2-jährige Vollgarantie. Das bedeutet für Sie, dass Sie für 2 Jahre ab Kauf im Fall der Fälle keine Beweise dafür erbringen müssen, ob der Mangel bereits vorgelegen hat oder nicht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben bestehen, sie werden durch unsere Garantie lediglich erweitert. Wir verpflichten uns, wenn SIE wollen, bei einen auftretendem Material- und Herstellungsfehler Ihr Instrument (oder Teile davon) kostenfrei zu reparieren oder auszutauschen (die Entscheidung liegt letztlich bei Professional Flute Service und wir behalten uns vor, das Produkt gegen ein in Art und/oder Wert und Zustand ähnliches Produkt auszutauschen, wenn das entsprechende Modell nicht mehr gefertigt wird, oder eine Reparatur als unrentabel angesehen wird).

 

Eventuell zu erbringende Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der freiwilligen Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Produkt.

Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Produkts entstandene Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen sind nötig?
Diese Garantie können alle Kunden in Anspruch nehmen, die Ihre Flöte bei einem durch uns authorisierten Fachhändler erworben und innerhalb von 14 Tagen danach registriert haben. Sie gilt für alle Ersterwerber und ist nicht übertragbar. Zur eindeutigen Zuordnung faxen oder schicken Sie uns die ausgefüllte Garantiekarte, die Sie mit Ihrem Instrument erhalten haben, zu. Oder noch einfacher, registrieren Sie Ihre Flöte einfach gleich hier. Bitte beachten Sie, dass Sie uns dazu Ihr Einverständnis  zur Speicherung Ihrer relevanten Daten nach dem BDSG ("Bundesdatenschutzgesetz") benötigen. Kreuzen Sie daher unbedingt das entsprechende Feld an, sonst dürfen wir Ihre erforderlichen Daten nicht verarbeiten und können Ihnen die o. g. Vorteile nicht bieten. Ihre Angaben werden stets streng vertraulich nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt und in keiner Form weiter gegeben!

 

Was ist ausgeschlossen?
Wir garantieren Ihnen vollständige Mängelfreiheit Ihrer Flöte, jedoch können wir für folgende Punkte keine Garantie gewähren:
 

  • Der entdeckte Mangel wird nicht unverzüglich bei uns angezeigt.— Schäden an galvanisch aufgebrachten Oberflächen wie Versilberungen, etc. durch Handschweiß, Lagern in korrodierender Umgebung/unzureichender Belüftung oder andere von aussen einwirkende Umstände wie Blitzschlag, Wasser, Feuer, etc., die wir nicht beeinflussen können.
  • Federn, Polster, Kork und Filz, durch Gebrauch verschlissen.
  • Nicht fachkundig ausgeführter Wartung oder Reparatur, inklusive dem Einbau von Teilen oder Komponenten, die nicht dem originalen Qualitätsniveau oder der Spezifikation unserer Herstellungspartner entsprechen.
  • Aussergewöhnlich hohe Belastungen, Vernachlässigung, Mißbrauch, Modifizierung, Aussetzen extremer Temparaturen oder Feuchtigkeit, unsachgemäße Verwendung.
  • Unfallschäden oder Schäden, die durch ungeeignete Verpackung, Lagerung oder Handhabung verursacht wurden.
  • Instrumente, die nicht durch uns eingeführt und geprüft worden sind.


Thema Kulanz
Auch wenn unsere freiwillige Garantiezeit abgelaufen ist, lassen wir Sie nicht einfach allein: Nach eingehender Prüfung der Umstände sind wir meist in der Lage, Ihnen dennoch schnell und unkompliziert zu helfen. Allerdings betonen wir ausdrücklich, dass es dafür keinen Rechtsanspruch gibt und jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

Im Zweifelsfall nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf -
wir freuen uns auf SIE!
 

Ich möchte mich nicht registrieren - habe ich dadurch Nachteile?

NEIN, denn Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt. Bitte lesen Sie dazu noch den Absatz "Unser Angebot an Sie" weiter oben.


Wenn Sie sich nachstehend registrieren wollen, verweisen wir auf unseren DATENSCHUTZ, dem Sie am Ende zustimmen müssen.

 

 

 

 

 

 

Einfach folgende Felder ausfüllen: